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Dienstleistungen
Die Spitex muss den Hilfe- und Pflegebedarf bei jedem Kunden sorgfältig abklären. Dies ist eine der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen, damit die Krankenversicherung respektive die öffentliche Hand ihren Kostenanteil übernehmen können.
Abklärung und Beratung (kassenpflichtige Pflegeleistung)
- Ermittlung des Haushilfe- und Pflegebedarfs
- Beratung, Information und Koordination
Behandlungspflege (kassenpflichtige Pflegeleitung)
- Vitalzeichen messen
- Blutzucker bestimmen
- Atemtherapien
- Medikamenten richten und bei Bedarf verabreichen
- Wundbehandlungen
- Infusionen und Injektionen
- Psychiatrische Pflege
Grundpflege (kassenpflichtige Pflegeleistung)
- Hilfe bei der Mund- und Körperpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Beine einbinden, Stützstrümfe anlegen
- Dekubitusprophylaxe
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Bewegungsübungen, Mobilisieren
- Betten, Lagern
- Unterstützung psychisch kranker Personen in der Alltagsbewältigung
Hauswirtschaftliche Leistungen, Betreuung, Begleitung
- Hilfe bei der Wohnungsreinigung («Wochenkehr»)
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Wäsche waschen
- Einkaufen
- Betreuung
- Begleitung z.B. zum Arzt, beim Spitaleintritt, beim Spazieren
Mahlzeitendienst
- Lieferung eines frisch zubereiteten, warmen Mittagsmenüs (Suppe oder Salat, Hauptgericht und Dessert)
Ergänzende Dienstleistungen
- Individuell nach Organisation
- Zum Beispiel Fusspflege, Coiffeur- oder Handwandwerkerservice