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Kosten
anerkannte Kosten 2025 in CHF anerk. Kosten |
Leistungsbeiträge Kanton/Gemeinden in CHF Beitr. Kanton/Stadt |
max. Patienten -beteiligung in CHF Pat. Beteilig. |
Beitrag Krankenkasse in CHF Beitr. KK |
|
KLV a | 121.40 |
36.80 |
7.70 | 76.90 |
KLV b | 111.90 | 41.20 | 7.70 | 63.00 |
KLV c | 99.20 | 38.90 | 7.70 | 52.60 |
AÜP | 100.00 | 55.00 | 0.00 | 45.00 |
HWL | 89.10 | 63.10 | 26.00 | 0.00 |
Mahlzeiten |
22.90 | 8.90 | 14.00 | 0.00 |
Die Kosten für die Spitex werden hauptsächlich von den Gemeinden und vom Kanton sowie bei Pflegeleistungen auch von den Krankenkassen getragen. Als Bezüger von Spitex-Leistungen bezahlen Sie lediglich eine Kostenbeteiligung.
Die Spitex verrechnet den Patienten die Beteiligung von maximal CHF 7.70 pro Tag direkt. Die gesetzlich festgeschriebenen Beiträge der Krankenkasse und die Leistungsbeiträge des Kantons und der Gemeinden fordert die Spitex direkt bei diesen Institutionen an. Die Krankenversicherer ihrerseits verrechnen dem Patienten den Selbstbehalt von 10% sowie seine Franchise.
Auch hier tragen der Kanton Graubünden und die Gemeinden den grössten Teil der Kosten. Der Tarif, der dem Kunden in Rechnung gestellt wird, beträgt maximal CHF 26.– pro Stunde. Über private Zusatzversicherungen wird dieser Betrag teilweise gedeckt.
Für Mahlzeiten vom Mahlzeitendienst bezahlt der Kunde maximal CHF 14.– pro Mahlzeit, den Rest tragen Kanton und Gemeinde.